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Stellungnahme der BiGG zum 2. Entwurf des Regierungspräsidiums (veröffentlicht im Juni 2006 auf der Internetseite des RP) zum Luftreinhalteplan Stuttgart, Teilplan Leonberg

1         Fahrverbote im Stadtgebiet Leonberg

 

M 1 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Leonberg ab dem 01.07.2007 für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der Kennzeichnungsverordnung.

 

M 2 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Leonberg ab dem 01.01.2012 für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 nach der Kennzeichnungsverordnung.

 

Wir begrüßen die Fahrverbote M 1 und M2.

 

Zusätzlich fordern wir nach wie vor:

 

·         ein ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot (>3,5 t, Lieferverkehr frei) für das Stadtgebiet Leonberg zum nächst möglichen Zeitpunkt

  • Maßnahmen, um die Emissionen auf den Autobahnen zu senken

 

·         Sofortige Geschwindigkeitsbeschränkung auf allen Autobahnen rund um Leonberg auf 80 km/h für alle PKW und auf 60 km/h für alle LKW.

·         Verzicht auf jegliche Autobahnumleitungsstrecken durch das Stadtgebiet von Leonberg. 

·         Längerfristig: Geeignete regionale Verkehrsplanungsmaßnahmen, um die völlige Konzentration des Autobahnverkehrs rund um Stuttgart auf das Leonberger Dreieck abzuschwächen und damit das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle zu senken

·         Finanzielle Unterstützung der Stadt Leonberg durch Bund/Land/Region/Landkreis als Ausgleich für die Verkehrslasten, welche die Stadt für den regionalen Verkehr und den Fernverkehr tragen muss

 

Als Verkehrslenkende Maßnahmen sind auch konkrete Vorgaben für den Lieferverkehr in der Stadt Leonberg denkbar. So wäre z.B. zu überlegen, die Route der LKWs zur täglichen Versorgung des kreiseigenen Holzhackschnitzelheizkraftwerkes am Kreiskrankenhaus so vorzuschreiben, dass möglichst wenig städtische Wohngebiete berührt sind. Wir schlagen vor, eine Prüfung solcher Möglichkeiten als Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.         

 

2         Maßnahmen zum öffentlichen Personennahverkehr 

M 3 Einführung einer Umweltfahrkarte im Gebiet des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS)

M 4 Verlängerung des Viertelstundentaktes im S-Bahnnetz (VVS) in den Abend hinein.

M 5 Anpassung der Zugbehängung im S-Bahnnetz in der Spitzenverkehrszeit morgens (Verlängerung Vollzug zum Langzug).  

M 6 Ausbau der Bahnstrecke zwischen Böblingen und Renningen zur S-Bahnstrecke

S 60 mit Ringschluss zwischen Böblingen Linie S 1 und Renningen Linie S 6.  

M 7 Erstellung von Mobilitätskonzepten für Unternehmen und Behörden im Raum Leonberg. Ziel ist die verstärkte Nutzung des ÖPNV.  

M 8 Optimierung des Konzeptes zur Busbeschleunigung im Stadtgebiet Leonberg in

Verbindung mit grüner Welle im Bereich der Grabenstraße.  

M 9 Umstellung der Busflotte des ÖPNV, sofern diese Leonberg bedienen:

Bis Ende 2006 sind alle Busse mit einer Abgasnachbehandlung ausgestattet.

Bis Ende 2008 sind alle Busse mit einem Partikelfilter ausgestattet.

Bis Ende 2010 halten alle Busse hinsichtlich der NOx-Abgaswerte den Mindeststandard EURO 3 ein.  

M 10 Ausschreibungen für Streckenvergaben an Subunternehmer werden künftig Mindestanforderungen an die Umweltstandards der eingesetzten Busse enthalten.  

 

Fuhrpark der Stadt Leonberg, mobile Maschinen und Geräte  

M 11 Alle Diesel-Kfz des Fuhrparks der Stadt Leonberg und deren städtischen Beteiligungsgesellschaften werden mit Partikelfilter soweit wirtschaftlich und technisch

möglich nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.  

M 12 Ausstattung von mobilen Maschinen und Geräten, die dem Geltungsbereich der

28. BImSchV unterliegen, mit einem Partikelfilter.Alle mit Dieselmotoren betriebenen mobilen Maschinen und Geräte der Stadt Leonberg und deren städtischen Beteiligungsgesellschaften werden mit Partikelfilter soweit wirtschaftlich und technisch möglich nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.  

Die Maßnahmen M 3 bis M 12 sind zu begrüßen. Allerdings sollte auch überlegt werden, wie das ÖPNV-Angebot in Leonberg weiter verbessert werden kann, um die Bürger für eine Umsteigen vom Individualverkehr auf den ÖPNV zu motivieren.  

3         Straßenbaumaßnahmen 

M 13 Westanschluss Leonberg an die A 8  

Bereits in unserer Stellungnahme vom 17.10.2005 haben wir darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme die Luftschadstoffsituation im Stadtgebiet von Leonberg an manchen Stellen geringfügig verbessern an anderen Stellen jedoch deutlich verschlechtern wird und dies ausführlich begründet. Nach neuesten Presseinformationen soll –entgegen der im Planfeststellungsverfahren dargestellten Planung- die gesamte Strecke vom Westanschluss Leonberg bis zum Anschluss an die A 8 im Zuge der B 295 und B464 kreuzungsfrei ausgebaut werden. Damit wird eine äußerst attraktive Querspange zwischen der A 8 und der A 81 geschaffen und der Westanschluss Leonberg zu einem Knotenpunkt des Fernverkehrs mit entsprechend höherer Schadstoffbelastung. Die Leonberger Bürger haben diese Befürchtung von Anfang an gehabt und im Planfeststellungsverfahren vorgebracht. Das Regierungspräsidium hat dieses Planungsziel im Planfeststellungsverfahren gegenüber den Beteiligten ausdrücklich mehrfach verneint, u.a. gerade mit dem Argument, dass die Strecke einige ampelgeregelten Kreuzungen beinhaltete und daher für den Fernverkehr nicht attraktiv sei. Sollten sich die Presseäußerungen bewahrheiten, wäre endgültig klar, dass der Westanschluss Leonberg und der Ausbau der B 295 und B 464 die Luftqualität im Stadtgebiet  von Leonberg insgesamt verschlechtern wird.  

Diese Maßnahme ist somit als Maßnahme des Luftreinhalteplans nicht geeignet. Wir fordern daher die Streichung dieser Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan.     

 

M 14 Altstadttunnel

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein Altstadttunnel innerhalb des im Flächennutzungsplan dargestellten Korridors die Luftschadstoffsituation im Stadtgebiet von Leonberg nicht verbessern, sondern eher verschlechtern würde. Daher begrüßen wir die vom Regierungspräsidium laut Gemeinderatsvorlage vom 23.5.06 geäußerte Meinung zu dieser Maßnahme ausdrücklich:

"Im Flächennutzungsplan der Stadt Leonberg ist ein Korridor für die Realisierung des Altstadttunnels planerisch dargestellt. Die Stadt wird im Rahmen der Konkretisierung der Planung des Altstadttunnels gutachterlich untersuchen lassen, welche Verlagerungen von Schadstoffbelastungen insbesondere bei Feinstaub und NO2 zu erwarten sind. Der Altstadttunnel kann als Maßnahme des Luftreinhalteplans nur erhalten bleiben, wenn prognostiziert werden kann, dass am künftigen Tunnelmund keine Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 bzw. NO2 zu erwarten sind."

Wir fordern, dass die gutachterliche Untersuchung rasch erfolgt, da die Einhaltung der Grenzwerte insbesondere im kleinklimatisch äußerst ungünstig gelegenen Glemstal mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist. Nur so ist zu vermeiden, dass weiteres Geld und weitere Ressourcen für nicht genehmigungsfähige Planungen verschwendet werden. Außerdem könnten dadurch rasch Alternativen in den weiteren Stadtentwicklungsprozess eingebracht werden und damit eventuelle Fehlplanungen an anderer Stelle vermieden werden.  

4         Sonstige Maßnahmen (M 13 – M 15) 

M 15 Weiterentwicklung bzw. Optimierung des städtischen Verkehrsmanagementsystems (Verkehrsrechner).  

Wir begrüßen diese Maßnahme.  

M 16 Reduzierung des Parksuchverkehrs durch Aufbau eines Parkleitsystems und durch gestaffelte Parkgebühren in der Innenstadt Leonberg.  

Wir begrüßen diese Maßnahme.  

M 17 Erhöhung des Radverkehrsanteils in Leonberg.  

Wir begrüßen diese Maßnahme. Allerdings müssen nun auch rasch konkrete Maßnahmen aufgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.   

M 18 Müllabfuhr und Straßenreinigung an Hauptverkehrsstraßen nur außerhalb der

Hauptverkehrszeiten.  

Wir begrüßen diese Maßnahme. Der Begriff der Hauptverkehrszeiten sollte jedoch präzisiert werden.   

M 19 Pflanzung von Straßenbäumen im Stadtgebiet Leonberg (Staubfilter).  

Wir begrüßen diese Maßnahme.  

Maßnahmen in den Bereichen Industrie und Gewerbe, Hausbrand; Maßnahmen zur Staubminderung bei größeren Bauvorhaben  

M 20 Ermittlung des Optimierungspotentials bei Industrie und Gewerbe.  

Wir begrüßen diese Maßnahme.  

M 21 Verbrennungsverbot für Festbrennstoffe im Stadtgebiet Leonberg.  

Die Wirksamkeit und der Nutzen dieser Maßnahme sind nicht einfach feststellbar. Sie stehen z.B. im Zielkonflikt mit anderen Umweltzielen, wie z.B. der Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Art der emittierten Schadstoffe ist bei den verschiedenen Brennstoffen sehr unterschiedlich. Festbrennstoffe haben bezüglich Feinstaub sicherlich Nachteile, sie emittieren jedoch z.B. weniger Stickoxide. Vor einem Verbot von Festbrennstoffen sollte daher die Wirksamkeit und der tatsächliche Nutzen eines solchen Verbots geklärt werden.            

M 22 Verbrennungsverbot von Grüngut/Gartenabfällen im Stadtgebiet Leonberg.  

Dieses Verbot besteht nach unserem Verständnis bereits bisher. 

M 23 Verbesserung der Baustellenlogistik bei größeren Bauvorhaben in Leonberg.  

Wir begrüßen diese Maßnahme.

 

5             Öffentlichkeitsarbeit (M16)

 

Wir begrüßen, dass die Öffentlichkeitsarbeit in Form einer eigenen Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufgenommen wird. Damit wird der Öffentlichkeitsarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Wir sehen dies zugleich als eine Bestätigung unserer eigenen langjährigen Arbeit im Rahmen der Lokalen Agenda Leonberg und hoffen auf die künftige Unterstützung der Behörden für unsere weitere Arbeit.     

6         Weitere im Luftreinhalteplan nicht aufgeführte Maßnahmen    

Bereits in unserer Stellungnahme vom 17.10.2005 haben wir weitere zusätzliche Maßnahmen angeregt, welche wir hiermit noch einmal wiederholen:

Planerische Maßnahmen im Stadtgebiet von Leonberg

Für die mittel- und langfristige Perspektive ist die Einbeziehung der Immissionssituation bei der Stadtplanung eine sehr wirkungsvolles und unumgängliches Mittel. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Aspekte des lokalen Kleinklimas und der stark gegliederten Topographie zu richten. Leider ist der Aspekt des Immissionsschutzes in dem inzwischen von der Stadt Leonberg beschlossenen Flächennutzungsplan nicht hinreichend berücksichtigt worden.  

Um diesen Fehler bei weiteren Planungen der Stadt zu vermeiden, schlagen wir vor, dass der Luftreinhalteplan einen entsprechenden verbindlichen Maßnahmehinweis für zukünftige Planungen der Stadt Leonberg vorsieht. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere förmlichen Stellungnahmen im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses.    

Koordinierung der Verkehrsplanungen im Gebiet des Mittelzentrums Leonberg  

Sowohl die Planungen zum Westanschluss Leonberg als auch zur Nordumfahrung Rutesheim haben gezeigt, dass künftig eine stärkere Abstimmung der Verkehrsplanungen zwischen den Gemeinden des Einzugsbereichs des Mittelzentrums Leonberg notwendig ist. Insbesondere die Nordumfahrung Rutesheim wurde de facto ohne wirkliche Einbeziehung der Nachbargemeinden von Rutesheim betrieben und ohne Rücksicht auf die Belange der Nachbargemeinden durchgesetzt. Dies darf in einem so eng verzahnten Bereich des Ballungsgebietes Stuttgart eigentlich nicht passieren. Die Folge davon ist, dass die Entlastung der Gemeinde Rutesheim auf Kosten einer zusätzlichen Belastung von Leonberger Stadtteilen erfolgt, d.h. es entstehen suboptimale Lösungen. Zur Begründung verweisen wir auf die Stellungnahme der Bürgerinteressengemeinschaft Gartenstadt/Glemstal e.V. zum Bebauungsplanverfahren der Nordumfahrung Rutesheim.  

Messkonzept für die Überwachung der Luftqualität im Stadtgebiet von Leonberg  

Der Luftreinhalteplan nützt nichts, wenn die Wirksamkeit seiner Maßnahmen nicht langjährig überwacht wird. Dazu reichen die derzeitigen Spotmessungen an der Grabenstrasse nicht aus, zumal sie nach unseren Informationen nur zeitlich begrenzt vorgesehen sein sollen. Wir erwarten daher, dass in den Luftreinhalteplan ein Messkonzept für die langfristige und umfassende Überwachung der Luftqualität im Stadtgebiet von Leonberg aufgenommen wird. Als Mindestlösung stellen wir uns die langjährige Beibehaltung der Spotmessungen an der Grabenstrasse, ergänzt um eine weitere Messstelle an einer Leonberger Hauptverkehrsstrasse (möglicherweise  wechselnd) sowie die Einrichtung einer dauerhaften Luftmessstation mit allen üblichen Parametern vor.       

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