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Stellungnahme der BiGG zum 2. Entwurf des Regierungspräsidiums (veröffentlicht im Juni 2006 auf der Internetseite des RP) zum Luftreinhalteplan Stuttgart, Teilplan Leonberg 1 Fahrverbote im Stadtgebiet Leonberg M
1 Ganzjähriges
Fahrverbot im Stadtgebiet Leonberg ab dem 01.07.2007 für
Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der
Kennzeichnungsverordnung. M
2 Ganzjähriges
Fahrverbot im Stadtgebiet Leonberg ab dem 01.01.2012 für
Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 nach der
Kennzeichnungsverordnung. Wir
begrüßen die Fahrverbote M 1 und M2. Zusätzlich
fordern wir nach wie vor: ·
ein
ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot (>3,5 t, Lieferverkehr frei) für
das Stadtgebiet Leonberg zum nächst möglichen Zeitpunkt
·
Sofortige
Geschwindigkeitsbeschränkung auf allen Autobahnen rund um Leonberg
auf 80 km/h für alle PKW und auf 60 km/h für alle LKW. ·
Verzicht
auf jegliche Autobahnumleitungsstrecken durch das Stadtgebiet von
Leonberg. ·
Längerfristig:
Geeignete regionale Verkehrsplanungsmaßnahmen, um die völlige
Konzentration des Autobahnverkehrs rund um Stuttgart auf das
Leonberger Dreieck abzuschwächen und damit das Verkehrsaufkommen an
dieser Stelle zu senken ·
Finanzielle
Unterstützung der Stadt Leonberg durch Bund/Land/Region/Landkreis als
Ausgleich für die Verkehrslasten, welche die Stadt für den
regionalen Verkehr und den Fernverkehr tragen muss Als
Verkehrslenkende Maßnahmen sind auch konkrete Vorgaben für den
Lieferverkehr in der Stadt Leonberg denkbar. So wäre z.B. zu überlegen,
die Route der LKWs zur täglichen Versorgung des kreiseigenen
Holzhackschnitzelheizkraftwerkes am Kreiskrankenhaus so
vorzuschreiben, dass möglichst wenig städtische Wohngebiete berührt
sind. Wir schlagen vor, eine Prüfung solcher Möglichkeiten als Maßnahme
in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
2
Maßnahmen zum öffentlichen Personennahverkehr M
3 Einführung
einer Umweltfahrkarte im Gebiet des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) M
4 Verlängerung
des Viertelstundentaktes im S-Bahnnetz (VVS) in den Abend hinein. M
5 Anpassung
der Zugbehängung im S-Bahnnetz in der Spitzenverkehrszeit morgens
(Verlängerung Vollzug zum Langzug). M
6 Ausbau
der Bahnstrecke zwischen Böblingen und Renningen zur S-Bahnstrecke S
60 mit Ringschluss zwischen Böblingen Linie S 1 und Renningen Linie S
6. M
7 Erstellung
von Mobilitätskonzepten für Unternehmen und Behörden im Raum
Leonberg. Ziel ist die verstärkte Nutzung des ÖPNV. M
8 Optimierung
des Konzeptes zur Busbeschleunigung im Stadtgebiet Leonberg in Verbindung
mit grüner Welle im Bereich der Grabenstraße. M
9 Umstellung
der Busflotte des ÖPNV, sofern diese Leonberg bedienen: Bis
Ende 2006 sind alle Busse mit einer Abgasnachbehandlung ausgestattet. Bis
Ende 2008 sind alle Busse mit einem Partikelfilter ausgestattet. Bis
Ende 2010 halten alle Busse hinsichtlich der NOx-Abgaswerte
den Mindeststandard EURO 3 ein. M
10 Ausschreibungen
für Streckenvergaben an Subunternehmer werden künftig
Mindestanforderungen an die Umweltstandards der eingesetzten Busse
enthalten. Fuhrpark
der Stadt Leonberg, mobile Maschinen und Geräte M
11 Alle
Diesel-Kfz des Fuhrparks der Stadt Leonberg und deren städtischen
Beteiligungsgesellschaften werden mit Partikelfilter soweit
wirtschaftlich und technisch möglich
nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt. M
12 Ausstattung
von mobilen Maschinen und Geräten, die dem Geltungsbereich der 28.
BImSchV unterliegen, mit einem Partikelfilter.Alle mit Dieselmotoren
betriebenen mobilen Maschinen und Geräte der Stadt Leonberg und deren
städtischen Beteiligungsgesellschaften werden mit Partikelfilter
soweit wirtschaftlich und technisch möglich nachgerüstet oder durch
Neubeschaffungen ersetzt. Die
Maßnahmen M 3 bis M 12 sind zu begrüßen. Allerdings sollte auch überlegt
werden, wie das ÖPNV-Angebot in Leonberg weiter verbessert werden
kann, um die Bürger für eine Umsteigen vom Individualverkehr auf den
ÖPNV zu motivieren. M
13 Westanschluss Leonberg an die A 8 Bereits
in unserer Stellungnahme vom 17.10.2005 haben wir darauf hingewiesen,
dass diese Maßnahme die Luftschadstoffsituation im Stadtgebiet von
Leonberg an manchen Stellen geringfügig verbessern an anderen Stellen
jedoch deutlich verschlechtern wird und dies ausführlich begründet.
Nach neuesten Presseinformationen soll –entgegen der im
Planfeststellungsverfahren dargestellten Planung- die gesamte Strecke
vom Westanschluss Leonberg bis zum Anschluss an die A 8 im Zuge der B
295 und B464 kreuzungsfrei ausgebaut werden. Damit wird eine äußerst
attraktive Querspange zwischen der A 8 und der A 81 geschaffen und der
Westanschluss Leonberg zu einem Knotenpunkt des Fernverkehrs mit
entsprechend höherer Schadstoffbelastung. Die Leonberger Bürger
haben diese Befürchtung von Anfang an gehabt und im
Planfeststellungsverfahren vorgebracht. Das Regierungspräsidium hat
dieses Planungsziel im Planfeststellungsverfahren gegenüber den
Beteiligten ausdrücklich mehrfach verneint, u.a. gerade mit dem
Argument, dass die Strecke einige ampelgeregelten Kreuzungen
beinhaltete und daher für den Fernverkehr nicht attraktiv sei.
Sollten sich die Presseäußerungen bewahrheiten, wäre endgültig
klar, dass der Westanschluss Leonberg und der Ausbau der B 295 und B
464 die Luftqualität im Stadtgebiet
von Leonberg insgesamt verschlechtern wird. Diese
Maßnahme ist somit als Maßnahme des Luftreinhalteplans nicht
geeignet. Wir fordern daher die Streichung dieser Maßnahme aus dem
Luftreinhalteplan. Wir
sind nach wie vor der Meinung, dass ein Altstadttunnel innerhalb des
im Flächennutzungsplan dargestellten Korridors die
Luftschadstoffsituation im Stadtgebiet von Leonberg nicht verbessern,
sondern eher verschlechtern würde. Daher begrüßen wir die vom
Regierungspräsidium laut Gemeinderatsvorlage vom 23.5.06 geäußerte
Meinung zu dieser Maßnahme ausdrücklich: "Im
Flächennutzungsplan der Stadt Leonberg ist ein Korridor für die
Realisierung des Altstadttunnels planerisch dargestellt. Die Stadt
wird im Rahmen der Konkretisierung der Planung des Altstadttunnels
gutachterlich untersuchen lassen, welche Verlagerungen von
Schadstoffbelastungen insbesondere bei Feinstaub und NO2 zu erwarten
sind. Der Altstadttunnel kann als Maßnahme des Luftreinhalteplans nur
erhalten bleiben, wenn prognostiziert werden kann, dass am künftigen
Tunnelmund keine Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 bzw. NO2
zu erwarten sind." Wir
fordern, dass die gutachterliche Untersuchung rasch erfolgt, da die
Einhaltung der Grenzwerte insbesondere im kleinklimatisch äußerst
ungünstig gelegenen Glemstal mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich
ist. Nur so ist zu vermeiden, dass weiteres Geld und weitere
Ressourcen für nicht genehmigungsfähige Planungen verschwendet
werden. Außerdem könnten dadurch rasch Alternativen in den weiteren
Stadtentwicklungsprozess eingebracht werden und damit eventuelle
Fehlplanungen an anderer Stelle vermieden werden. 4
Sonstige Maßnahmen (M 13 – M 15) M
15 Weiterentwicklung
bzw. Optimierung des städtischen Verkehrsmanagementsystems
(Verkehrsrechner). Wir
begrüßen diese Maßnahme. M
16 Reduzierung
des Parksuchverkehrs durch Aufbau eines Parkleitsystems und durch
gestaffelte Parkgebühren in der Innenstadt Leonberg. Wir
begrüßen diese Maßnahme. M
17 Erhöhung
des Radverkehrsanteils in Leonberg. Wir
begrüßen diese Maßnahme. Allerdings müssen nun auch rasch konkrete
Maßnahmen aufgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.
M
18 Müllabfuhr
und Straßenreinigung an Hauptverkehrsstraßen nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Wir
begrüßen diese Maßnahme. Der Begriff der Hauptverkehrszeiten sollte
jedoch präzisiert werden. M
19 Pflanzung
von Straßenbäumen im Stadtgebiet Leonberg (Staubfilter). Wir
begrüßen diese Maßnahme. Maßnahmen
in den Bereichen Industrie und Gewerbe, Hausbrand; Maßnahmen zur
Staubminderung bei größeren Bauvorhaben M
20 Ermittlung
des Optimierungspotentials bei Industrie und Gewerbe. Wir
begrüßen diese Maßnahme. M
21 Verbrennungsverbot
für Festbrennstoffe im Stadtgebiet Leonberg. Die
Wirksamkeit und der Nutzen dieser Maßnahme sind nicht einfach
feststellbar. Sie stehen z.B. im Zielkonflikt mit anderen
Umweltzielen, wie z.B. der Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Art
der emittierten Schadstoffe ist bei den verschiedenen Brennstoffen
sehr unterschiedlich. Festbrennstoffe haben bezüglich Feinstaub
sicherlich Nachteile, sie emittieren jedoch z.B. weniger Stickoxide.
Vor einem Verbot von Festbrennstoffen sollte daher die Wirksamkeit und
der tatsächliche Nutzen eines solchen Verbots geklärt werden.
M
22 Verbrennungsverbot
von Grüngut/Gartenabfällen im Stadtgebiet Leonberg. Dieses
Verbot besteht nach unserem Verständnis bereits bisher. M
23 Verbesserung
der Baustellenlogistik bei größeren Bauvorhaben in Leonberg. Wir
begrüßen diese Maßnahme. Wir
begrüßen, dass die Öffentlichkeitsarbeit in Form einer eigenen Maßnahme
in den Luftreinhalteplan aufgenommen wird. Damit wird der Öffentlichkeitsarbeit
ein hoher Stellenwert eingeräumt. Wir sehen dies zugleich als eine
Bestätigung unserer eigenen langjährigen Arbeit im Rahmen der
Lokalen Agenda Leonberg und hoffen auf die künftige Unterstützung
der Behörden für unsere weitere Arbeit.
6 Weitere im Luftreinhalteplan nicht aufgeführte Maßnahmen Planerische
Maßnahmen im Stadtgebiet von Leonberg Für
die mittel- und langfristige Perspektive ist die Einbeziehung der
Immissionssituation bei der Stadtplanung eine sehr wirkungsvolles und
unumgängliches Mittel. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die
Aspekte des lokalen Kleinklimas und der stark gegliederten Topographie
zu richten. Leider ist der Aspekt des Immissionsschutzes in dem
inzwischen von der Stadt Leonberg beschlossenen Flächennutzungsplan
nicht hinreichend berücksichtigt worden. Um
diesen Fehler bei weiteren Planungen der Stadt zu vermeiden, schlagen
wir vor, dass der Luftreinhalteplan einen entsprechenden verbindlichen
Maßnahmehinweis für zukünftige Planungen der Stadt Leonberg vorsieht.
Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere förmlichen Stellungnahmen
im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses.
Koordinierung
der Verkehrsplanungen im Gebiet des Mittelzentrums Leonberg Messkonzept
für die Überwachung der Luftqualität im Stadtgebiet von Leonberg
Der
Luftreinhalteplan nützt nichts, wenn die Wirksamkeit seiner Maßnahmen
nicht langjährig überwacht wird. Dazu reichen die derzeitigen
Spotmessungen an der Grabenstrasse nicht aus, zumal sie nach unseren
Informationen nur zeitlich begrenzt vorgesehen sein sollen. Wir erwarten
daher, dass in den Luftreinhalteplan ein Messkonzept für die
langfristige und umfassende Überwachung der Luftqualität im
Stadtgebiet von Leonberg aufgenommen wird. Als Mindestlösung stellen
wir uns die langjährige Beibehaltung der Spotmessungen an der
Grabenstrasse, ergänzt um eine weitere Messstelle an einer Leonberger
Hauptverkehrsstrasse (möglicherweise
wechselnd) sowie die Einrichtung einer dauerhaften
Luftmessstation mit allen üblichen Parametern vor.
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