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Lokale Agenda 21 Leonberg
Gruppe Brückenschlag Leonberg, 10. 8. 2005 c/o Wolfgang Schiele Walter-Helmes-Weg 34
Leonberg
An die Stadtverwaltung Leonberg z. Hd. Frau Baubürgermeisterin
I. Horn
Bereich Grabenstraße / Stuttgarter Straße als potentielles Umstrukturierungsgebiet Erläuterungen zum Lageplan 1.) Sehr geehrte Frau Horn, Sie waren so freundlich, im Anschluß
an die Veranstaltung vom 22. 6. 05 mit den vier in Verkehrsfragen
tätigen Agendagruppen am 4. 7. 05 mit uns über den
Problembereich Grabenstraße ein vertiefendes Gespräch zu führen. Die
dabei gewonnenen Informationen über den aktuellen Stand der Dinge haben
wir mehrfach diskutiert und unsere Vorschläge den Gegebenheiten
angepasst bzw. konkretisiert. Diese modifizierten Vorschläge,
dargestellt in zwei Lageplänen, legen wir Ihnen hiermit vor mit der
Bitte, sie bei der verwaltungsinternen Fortführung des FNP-Prozesses
mit zu berücksichtigen: 1.) Version 05 des Plans
Bypass Grabenstraße für den Bereich obere Grabenstraße
/ Stuttgarter Straße / KSK-Gelände, 2.) Lageplan mit dem
Bebauungskonzept „Am Sonnenrain / Östlich der Grabenstraße“
des Büros J. Schneck, Leonberg vom Januar 2005
für den Bereich bis zur Seestraße. Ausgehend von der Annahme, dass die
KSK ihren derzeitigen Sitz noch zwanzig oder mehr Jahre beibehalten
wird, beschränken sich bauliche Veränderungen zunächst auf den
östlichen Teil des Geländes. Die Bypass-Trasse wird daher am
KSK-Hauptgebäude vorbei geführt; der östlich angrenzende Neubau nützt
die verfügbare Fläche voll aus und steht in enger Beziehung zum Bypass,
dargestellt im „Schnitt A“. Die Brutto-Geschossfläche misst
850 – 900 m²; die Straßenfront ist 3-4-geschossig, der rückwärtige
Teil 1-2-geschossig, ggf. mit zurückgesetztem Penthouse-Geschoss. Das EG soll
einen Verbrauchermarkt zur Nahversorgung aufnehmen, das UG 1 dient als
Tiefgarage für PKW, erreichbar von der Stuttgarter Str. und vom Hof
her, das UG 2 ist mit dem Bypass direkt
verbunden, dient zur Warenanlieferung mit LKW mit Ein- und
Ausfahrt über den Bypass. Die nicht für Logistik benötigte Fläche
ist als TG nutzbar. Die Randbebauung des
Kreuzungsbereichs ist von den Entscheidungen der KSK abhängig; sie muss
vorläufig zurückgestellt werden. Nicht zurückgestellt werden sollte
die Einrichtung einer Bushaltestelle an der Ostseite der Grabenstraße:
der Busverkehr muss endlich aus dem Marktplatz ganz heraus genommen
werden. Zu diesem Zweck ist die Fußgängerverbindung Marktplatz
– Bushalt Grabenstraße zu optimieren. Wir schlagen vor, den Altbau
– Bestand Grabenstraße 11 und 13 zu sanieren, einen Durchgang
zwischen Zwinger und Grabenstraße in Verlängerung der historischen Gassen anzulegen und den Arkadenweg
an der Westseite dort großzügig für den ÖPNV auszubauen
(Kassenautomat, Warte-Bucht für Fahrgäste). Das Leonberger Kino könnte
aus Grabenstraße 11 zum geplanten Verbrauchermarkt an die Stuttgarter
Straße verlegt werden; dort stünden abends genügend Parkplätze zur
Verfügung! Erläuterungen zum Lageplan
2.) Das Bebauungskonzept zwischen
Sonnenrain und Friedhof und der Trassenvorschlag für einen Bypass
sind unabhängig voneinander entworfen worden und sind ohne Anpassung
nicht miteinander vereinbar. Wie der anliegende Plan zeigt, würde ein
leichter Schwenk der Trasse nach Osten genügen, um mit einer geringfügigen
Veränderung des Bebauungskonzepts –ohne wesentliche Abstriche daran
– beide Pläne zu harmonisieren. Diese Anpassung sollte mit dem Büro
Schneck für einen endgültigen Bebauungsplan abgestimmt werden. Das größte Hindernis für den Anschluss der Bypass-Trasse an die Eltinger Straße stellen die Grundstücke Seestraße 3 und 5 dar: die Planungen der Grundstückseigentümer und Straßenbau schliessen sich gegenseitig aus. Wir schlagen vor, den Eingang
Seestraße des Friedhofs zu schließen und die ca. 2,5 ar große Fläche
(Parz. 128/1 und 122/1) – im Lageplan 1 doppelt schraffiert - zum
Tausch gegen die Parz. 119/3 mit den Gebäuden Seestraße 3 und 5
anzubieten. Wie im Lageplan 2 skizziert, ermöglicht
ein Flächentausch sowohl die Trasse als auch eine gleichwertige
oder gar bessere städtebauliche Realisierung der geplanten Bauten. Von erheblichem Vorteil für die
Entlastung der Grabenstraße ist, dass nun auch Zu- und Ausfahrt der
geplanten Tiefgarage an die Seestraße verlegt werden können; eine
Verknüpfung mit dem Bypass funktioniert aber nur, wenn sie
kreuzungsfrei gebaut wird. Falls weiterhin ein Eingang zum Friedhof in Altstadtnähe gebraucht wird, ist dieser leicht, z.B. als Erweiterung der vorhandenen Pforte an der westlichen Friedhofmauer zu realisieren. Die Aussegnungshalle (Seestr. 9)
kann wohl ohne Ersatz aufgegeben werden, weil es in absehbarer Zeit
Erdbestattungen nur noch auf dem Waldfriedhof geben wird. Wir bitten, ·
Bei der anstehenden Fachplanung zum Verkehrsteil des FNP und der
Entscheidung über einen Altstadttunnel die Funktion des Bypass als
Erschließungsstraße für das Umstrukturierungsgebiet angemessen zu
bewerten, ·
Vorrangig zu klären , ob der vorgeschlagene Grundstückstausch an der
Seestraße realisiert werden kann, ·
Mit den Büro Schneck und dem Entwicklungsträger die ggf. nötigen Änderungen
am Bebauungskonzept abzustimmen, ·
Das ganze Gebiet östlich der Grabenstraße zwischen Stuttgarter- und
Seestraße im FNP als Umstrukturierungsgebiet auszuweisen und die
Grundstücke Grabenstraße 11 bis 13 sowie Stuttgarter Straße 7
bis 11 u. a. wegen der bevorstehenden Betriebseinstellung der LKZ
in diese Fläche einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen W. Schiele |