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Lokale Agenda 21  Leonberg

Gruppe Brückenschlag

Leonberg,  10. 8. 2005

c/o Wolfgang Schiele  Walter-Helmes-Weg 34  Leonberg  

An die

Stadtverwaltung Leonberg

z. Hd. Frau Baubürgermeisterin  I. Horn  

 

Bereich Grabenstraße / Stuttgarter Straße  als potentielles Umstrukturierungsgebiet

Erläuterungen zum Lageplan 1.)  

Sehr geehrte Frau Horn,  

Sie waren so freundlich, im Anschluß an die Veranstaltung vom 22. 6. 05  mit den vier in Verkehrsfragen tätigen Agendagruppen  am  4. 7. 05  mit uns über den Problembereich Grabenstraße ein vertiefendes Gespräch zu führen. Die dabei gewonnenen Informationen über den aktuellen Stand der Dinge haben wir mehrfach diskutiert und unsere Vorschläge den Gegebenheiten angepasst bzw. konkretisiert.

Diese modifizierten Vorschläge, dargestellt in zwei Lageplänen, legen wir Ihnen hiermit vor mit der Bitte, sie bei der verwaltungsinternen Fortführung des FNP-Prozesses  mit zu berücksichtigen:  

1.) Version 05 des Plans  Bypass Grabenstraße   für den Bereich  obere Grabenstraße / Stuttgarter Straße / KSK-Gelände,

2.) Lageplan mit dem Bebauungskonzept   „Am Sonnenrain / Östlich der Grabenstraße“          des  Büros  J. Schneck, Leonberg  vom Januar 2005    für den Bereich bis zur Seestraße.  

Ausgehend von der Annahme, dass die KSK ihren derzeitigen Sitz noch zwanzig oder mehr Jahre beibehalten wird, beschränken sich bauliche Veränderungen zunächst auf  den östlichen Teil des Geländes. Die Bypass-Trasse wird daher am KSK-Hauptgebäude vorbei geführt; der östlich angrenzende Neubau nützt die verfügbare Fläche voll aus und steht in enger Beziehung zum Bypass, dargestellt im „Schnitt  A“.

Die Brutto-Geschossfläche misst  850 – 900 m²; die Straßenfront ist 3-4-geschossig, der rückwärtige Teil  1-2-geschossig, ggf. mit zurückgesetztem Penthouse-Geschoss.  

Das EG     soll einen  Verbrauchermarkt zur Nahversorgung aufnehmen,

das  UG 1  dient als Tiefgarage für PKW, erreichbar von der Stuttgarter Str. und vom Hof her,   das  UG 2  ist mit dem Bypass direkt verbunden, dient zur Warenanlieferung mit LKW mit  Ein- und Ausfahrt über den Bypass. Die nicht für Logistik benötigte Fläche ist als TG nutzbar.  

Die Randbebauung des Kreuzungsbereichs ist von den Entscheidungen der KSK abhängig; sie muss vorläufig zurückgestellt werden.

Nicht zurückgestellt werden sollte die Einrichtung einer Bushaltestelle an der Ostseite der Grabenstraße: der Busverkehr muss endlich aus dem Marktplatz ganz heraus genommen werden. Zu diesem Zweck ist die Fußgängerverbindung  Marktplatz – Bushalt Grabenstraße zu optimieren. Wir schlagen vor, den Altbau – Bestand  Grabenstraße 11 und 13 zu sanieren, einen Durchgang zwischen Zwinger und Grabenstraße in Verlängerung der historischen

Gassen anzulegen und den Arkadenweg an der Westseite dort großzügig für den ÖPNV auszubauen  (Kassenautomat, Warte-Bucht für Fahrgäste).

Das Leonberger  Kino  könnte aus Grabenstraße 11 zum geplanten Verbrauchermarkt an die Stuttgarter Straße verlegt werden; dort stünden abends genügend Parkplätze zur Verfügung!  

Erläuterungen zum Lageplan  2.)  

Das Bebauungskonzept  zwischen Sonnenrain und Friedhof  und der Trassenvorschlag für einen Bypass sind unabhängig voneinander entworfen worden und sind ohne Anpassung nicht miteinander vereinbar. Wie der anliegende Plan zeigt, würde ein leichter Schwenk der Trasse nach Osten genügen, um mit einer geringfügigen Veränderung des Bebauungskonzepts –ohne wesentliche Abstriche daran – beide Pläne zu harmonisieren. Diese Anpassung sollte mit dem Büro Schneck für einen endgültigen Bebauungsplan abgestimmt werden.  

Das größte Hindernis für den Anschluss der Bypass-Trasse an die Eltinger Straße stellen die Grundstücke  Seestraße 3 und 5  dar: die Planungen der Grundstückseigentümer und Straßenbau schliessen sich gegenseitig aus.

Wir schlagen vor, den Eingang Seestraße des Friedhofs zu schließen und die ca. 2,5 ar große Fläche (Parz. 128/1 und 122/1) – im Lageplan 1 doppelt schraffiert - zum Tausch gegen  die Parz. 119/3 mit den Gebäuden Seestraße 3 und 5 anzubieten.  

Wie im Lageplan 2 skizziert, ermöglicht ein Flächentausch sowohl  die Trasse als auch eine gleichwertige oder gar bessere städtebauliche Realisierung der geplanten Bauten.  

Von erheblichem Vorteil für die Entlastung der Grabenstraße ist, dass nun auch Zu- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage an die Seestraße verlegt werden können; eine Verknüpfung mit dem Bypass funktioniert aber nur, wenn sie kreuzungsfrei gebaut wird.  

Falls weiterhin ein Eingang zum Friedhof in Altstadtnähe gebraucht wird, ist dieser leicht, z.B. als Erweiterung der vorhandenen Pforte an der westlichen Friedhofmauer zu realisieren.

Die Aussegnungshalle (Seestr. 9) kann wohl ohne Ersatz aufgegeben werden, weil es in absehbarer Zeit Erdbestattungen nur noch auf dem Waldfriedhof geben wird.  

Wir bitten,

·        Bei der anstehenden Fachplanung zum Verkehrsteil des FNP und der Entscheidung über einen Altstadttunnel die Funktion des Bypass als Erschließungsstraße für das Umstrukturierungsgebiet angemessen zu bewerten,

·        Vorrangig zu klären , ob der vorgeschlagene Grundstückstausch an der Seestraße realisiert werden kann,

·        Mit den Büro Schneck und dem Entwicklungsträger die ggf. nötigen Änderungen am Bebauungskonzept abzustimmen,

·        Das ganze Gebiet östlich der Grabenstraße zwischen Stuttgarter- und Seestraße im FNP als Umstrukturierungsgebiet auszuweisen und die Grundstücke Grabenstraße 11 bis 13 sowie  Stuttgarter Straße 7 bis 11  u. a. wegen der bevorstehenden Betriebseinstellung der LKZ in diese Fläche einzubeziehen.  

Mit freundlichen Grüßen  

W. Schiele

2 Anlagen: Anlage1   Anlage2

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