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Fledermäuse contra Nordumfahrung

RUTESHEIM - Die Naturschutzverbände halten an ihrer Ablehnung fest. Der Straßenneubau würde ökologisch wertvolle Erholungsräume im Norden der Gemeinde zerstören. Wird außerdem die Schutzbedürftigkeit von Fledermäusen nicht ausreichend untersucht, erwägt der Landesnaturschutzverband eine Klage vor der zuständigen EU-Kommission.

Von Michael Schmidt

Zwar wird in der gemeinsamen Stellungnahme von Landesnaturschutzverband und Bund nicht bestritten, dass Rutesheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden sollte. Doch mit der Nordumfahrung sei den Bürgern, die unter rund 20 000 Autos täglich in ihrer Ortsdurchfahrt leiden, kaum geholfen, so die Naturschützer. Eine Südumfahrung, parallel zur ausgebauten Autobahn, sei von der Gemeinde nur unbefriedigend untersucht worden, lautet die Kritik. Auch die vorgestellten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen würden zum "Großteil'' direkt an die geplante Umgehungsstraße grenzen und seien damit für Mensch und Natur wertlos. Das wiederum stimmt nicht ganz: Zuletzt hatte der Rutesheimer Gemeinderat noch dem halbseitigen Rückbau der Heimsheimer Straße in Perouse vom Sportheim bis an den Ortsrand zugestimmt - der Rückbau bestehender Straßen besitzt eine der höchsten Bewertungen bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, weit weg ist Perouse von der Nordumfahrung obendrein.

Als juristischen Hebel scheinen die Naturschützer jedoch einmal mehr den Schutz für Fledermäuse nutzen zu wollen. Das Ziel ist dabei klar formuliert: Die geplante Nordumfahrung führt durch potenzielle Fledermaus-Schutzgebiete. Weil hier jedoch nach Ansicht der offiziellen Naturschützer eine "rechtlich geforderte Verträglichkeitsprüfung'' von der Gemeinde nicht ausreichend durchgeführt wurde, sei der Bau der Nordumfahrung laut dem geltenden Naturschutzgesetz gar nicht zulässig. Zumal es die Südumfahrung als bessere Alternative gebe, argumentieren die Naturschützer. Landesnaturschutzverband und Bund beantragen eine ausführliche Untersuchung, ob es im geplanten Gebiet der Nordumfahrung Fledermäuse tatsächlich gibt. Mit Fangnetzen oder Detektoren müsste dies zur Sommerzeit erhoben werden. Und würden hier die Mini-Säuger beispielsweise der bedrohten Spezies "Großes Mausohr'' herumflattern, dann sei dies ein "unüberwindliches Planungshindernis für die straßenrechtliche Bebauung'', schreibt Anke Trube, Geschäftsführerin des Landesnaturschutzverbandes.

Die Gemeinde hatte eine entsprechende Fledermausuntersuchung nach erster Kritik aus Reihen der Naturschützer in Auftrag gegeben. Hier kamen Fachplaner zum Schluss, dass es zwar Fledermäuse im Bereich der künftigen Nordumfahrung geben könne. Mit entsprechenden Leitblechen auf einem Damm, der den Straßenbau umgeben soll, könnten jedoch die nachtaktiven Insektenjäger vom Autoverkehr getrennt werden. Ein durchgehendes Blechband auf den ohnehin mächtigen Dämmen wollte jedoch dann der Gemeinderat auch nicht sehen - nun soll eine buschige Bepflanzung die Fledermäuse von der Nordumfahrung trennen.

Die Gemeindeverwaltung wollte gestern keine Stellungnahme hierzu abgeben. "Wir halten uns an das rechtliche Verfahren. Die eingebrachten Bedenken werden in der Sitzung am 1. März vom Gemeinderat gebündelt verhandelt'', sagte der Erste Beigeordnete Martin Killinger auf Anfrage.

Für die Leonberger Bund-Vorsitzende Beate Junker ist es wichtig, dass hier "nicht Fledermäuse gegen Menschen ausgespielt werden''. Fledermäuse sind Indikatoren für eine intakte Natur und würden nun einmal einem strengen EU-Recht unterliegen. "Wenn es Fledermäusen gut geht, dann geht es auch den Menschen gut.'' Damit das so bleiben und in Rutesheim beide lebenswerte Behausungen behalten mögen, deshalb habe der Landesnaturschutzverband nochmals auf die Rechtslage hingewiesen.

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