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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in einem Artikel der Leonberger Kreiszeitung vom Mittwoch, 28.5.2008 nahm die Stadtverwaltung Stellung zu meinen Äußerungen in einer Pressemitteilung der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Immissionen und der BiGG vom 26.5.2008. Darin wird insbesondere folgendes behauptet:

 

„Die Landesanstalt für Umwelt habe sich gestern in einem Telefonat "deutlich von den Interpretationen des Herrn Thoma distanziert".

 

Über diese Aussage habe ich mich sehr gewundert, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass die LUBW tatsächlich eine solche Äußerung gemacht hat. Ich habe daher mit dem in der LUBW fachlich verantwortlichen Mitarbeiter Rücksprache genommen Danach ergibt sich folgender Sachverhalt:

 

·       Es gab ein Telefonat zwischen ihm und einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leonberg.

·       Zum Zeitpunkt des Telefonats lag dem Mitarbeiter der LUBW die Pressemitteilung, auf die sich die Äußerung der Stadtverwaltung bezog, nicht vor. Eine Distanzierung von den Interpretationen der Pressemitteilung war daher schon aus diesem Grunde nicht möglich.
 

·       Das Telefonat bezog sich inhaltlich ausschließlich auf die Messungen an der Gebersheimer Straße im Jahre 2001/2002. Der Mitarbeiter der LUBW hat völlig richtig darauf hingewiesen, dass die Messungen damals nicht nach der 22. BImSchV sondern nach der 23. BimSchV durchgeführt wurden und dass damit keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Messungen des Jahres 2007 vorliegt (damals gab es die 22. BImSchV in der heutigen Form noch nicht). Die Messungen an der Gebersheimer Straße waren aber nicht der Schwerpunkt der Pressemitteilung. Sie stützte sich vielmehr nahezu ausschließlich auf den Bericht der LUBW vom März 2008 über die Messungen an der Rutesheimer Straße, der Grabenstraße und am Müllergässle im Jahre 2007. Es wird lediglich in einem Satz auf die früheren Messungen an der Gebersheimer Straße hingewiesen. Es wird dabei gerade im Wissen um die Problematik der Vergleichbarkeit nicht der exakte Messwert genannt, sondern nur die Größenordnung. Daraus wird geschlossen, dass die Vermutung nahe liegt, dass auch dort der Grenzwert derzeit überschritten wird. Dieser Schluss ist fachlich zulässig. Der exakte Wert müsste natürlich durch eine entsprechende Messung verifiziert werden. Diese fachlich saubere Interpretation hat mir der Mitarbeiter der LUBW bestätigt.

·       Der Mitarbeiter der LUBW bestätigte mir ausdrücklich, dass die Interpretationen der Messergebnisse in der Pressemitteilung hinsichtlich der Schadstoffsituation in Leonberg fachlich in Ordnung sind. Natürlich äußert er sich in seiner Rolle als neutraler Gutachter nicht zu kommunalpolitischen Interpretationen, die mit seinem Fachgebiet nichts zu tun haben. Im Artikel wird dies zwar suggeriert, aber er legt Wert auf die Feststellung, dass dieser Eindruck nicht richtig ist.

 

Vor diesem Hintergrund stelle ich fest, dass die Behauptungen der Stadtverwaltung, wie sie in dem genannten Artikel der LKZ zum Ausdruck kommen, auf der ganzen Linie falsch sind. Sie zielen ausschließlich darauf ab, meine persönliche Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu untergraben. Statt sich mit den fachlichen Argumenten auseinander zu setzen,  sucht die Stadt den persönlichen Angriff. Dies wird umso deutlicher, als darüber hinaus auch undifferenziert von "provokanten Fehlinterpretationen, wie sie die Stadt von Seiten der BiGG schon öfters erlebt habe" gesprochen wird. Gegen diese Herabwürdigung verwahre ich mich auch im Namen der BiGG ausdrücklich. Das Verhalten der Stadt ist schlechter Stil und miserabler Umgang mit engagierten Bürgern dieser Stadt.. Es ist traurig, dass es die Stadtverwaltung nötig hat, mit solchen fragwürdigen Mitteln zu arbeiten.

 

Von den übrigen Darstellungen der Stadt will ich nur auf zwei ebenso falsche eingehen. Die Hochrechnung der Fahrzeuge in der Rutesheimer Straße für das Jahr 2020 wird in der Gemeinderatsvorlage für den 19./24. Juni (Seite 3) mit 16.600 angegeben, in der LKZ gibt die Stadt nur noch 13.100 an. Die Aussage, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2007 auch darauf abzielt, den Tunnel obsolet zu machen, stammt nicht von mir sondern ergibt sich aus dem Schlusssatz des SPD-Antrags, dem der Gemeinderat mit großer Mehrheit und ohne dass Einschränkungen zu hören waren, zugestimmt hat.

 

Ich fordere Sie mit diesem Brief ausdrücklich auf, die falschen Behauptungen in der Öffentlichkeit richtig zu stellen. Da die Stadt selbst ihre in Stil und Inhalt bedauerliche Erwiderung in der Presse gegeben hat, gebe auch ich einen Abdruck dieses Briefes an die LKZ

 

Ich bedaure ausdrücklich, dass ich so hart reagieren muss, aber ich möchte verhindern, dass solche Methoden in Leonberg zum Normalfall werden. Ich bin der Meinung, dass die politische Auseinandersetzung mit fairen Mitteln geführt werden sollte und bitte Sie, künftig darauf zu achten, dass dies auch von Seiten der Stadtverwaltung geschieht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ewald Thoma

Schwabstr. 22

71229 Leonberg

Tel.: 07152 31027

E-Mail: ewald.thoma@t-online.de

 

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