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Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister,
in
einem Artikel der Leonberger Kreiszeitung vom Mittwoch, 28.5.2008 nahm die
Stadtverwaltung Stellung zu meinen Äußerungen in einer Pressemitteilung der
Lokalen Agenda, Arbeitskreis Immissionen und der BiGG vom 26.5.2008. Darin wird
insbesondere folgendes behauptet:
„Die
Landesanstalt für Umwelt habe sich gestern in einem Telefonat "deutlich
von den Interpretationen des Herrn Thoma distanziert".
Über
diese Aussage habe ich mich sehr gewundert, da ich mir nicht vorstellen konnte,
dass die LUBW tatsächlich eine solche Äußerung gemacht hat. Ich habe daher
mit dem in der LUBW fachlich verantwortlichen Mitarbeiter Rücksprache genommen
Danach ergibt sich folgender Sachverhalt:
· Es gab ein Telefonat zwischen ihm
und einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leonberg.
· Zum Zeitpunkt des Telefonats lag
dem Mitarbeiter der LUBW die Pressemitteilung, auf die sich die Äußerung der
Stadtverwaltung bezog, nicht vor. Eine Distanzierung von den Interpretationen
der Pressemitteilung war daher schon aus diesem Grunde nicht möglich.
· Das Telefonat bezog sich
inhaltlich ausschließlich auf die Messungen an der Gebersheimer Straße im
Jahre 2001/2002. Der Mitarbeiter der LUBW hat völlig richtig darauf
hingewiesen, dass die Messungen damals nicht nach der 22. BImSchV sondern nach
der 23. BimSchV durchgeführt wurden und dass damit keine unmittelbare
Vergleichbarkeit mit den Messungen des Jahres 2007 vorliegt (damals gab es die
22. BImSchV in der heutigen Form noch nicht). Die Messungen an der Gebersheimer
Straße waren aber nicht der Schwerpunkt der Pressemitteilung. Sie stützte sich
vielmehr nahezu ausschließlich auf den Bericht der LUBW vom März 2008 über
die Messungen an der Rutesheimer Straße, der Grabenstraße und am Müllergässle
im Jahre 2007. Es wird lediglich in einem Satz auf die früheren Messungen an
der Gebersheimer Straße hingewiesen. Es wird dabei gerade im Wissen um die
Problematik der Vergleichbarkeit nicht der exakte Messwert genannt, sondern nur
die Größenordnung. Daraus wird geschlossen, dass die Vermutung nahe liegt,
dass auch dort der Grenzwert derzeit überschritten wird. Dieser Schluss ist
fachlich zulässig. Der exakte Wert müsste natürlich durch eine entsprechende
Messung verifiziert werden. Diese fachlich saubere Interpretation hat mir der
Mitarbeiter der LUBW bestätigt.
· Der Mitarbeiter der LUBW bestätigte
mir ausdrücklich, dass die Interpretationen der Messergebnisse in der
Pressemitteilung hinsichtlich der Schadstoffsituation in Leonberg fachlich in
Ordnung sind. Natürlich äußert er sich in seiner Rolle als neutraler
Gutachter nicht zu kommunalpolitischen Interpretationen, die mit seinem
Fachgebiet nichts zu tun haben. Im Artikel wird dies zwar suggeriert, aber er
legt Wert auf die Feststellung, dass dieser Eindruck nicht richtig ist.
Vor
diesem Hintergrund stelle ich fest, dass die Behauptungen der Stadtverwaltung,
wie sie in dem genannten Artikel der LKZ zum Ausdruck kommen, auf der ganzen
Linie falsch sind. Sie zielen ausschließlich darauf ab, meine persönliche
Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu untergraben. Statt sich mit den
fachlichen Argumenten auseinander zu setzen,
sucht die Stadt den persönlichen Angriff. Dies wird umso deutlicher, als
darüber hinaus auch undifferenziert von "provokanten Fehlinterpretationen,
wie sie die Stadt von Seiten der BiGG schon öfters erlebt habe" gesprochen
wird. Gegen diese Herabwürdigung verwahre ich mich auch im Namen der BiGG ausdrücklich.
Das Verhalten der Stadt ist schlechter Stil und
miserabler Umgang
mit engagierten Bürgern dieser Stadt.. Es ist traurig, dass es die
Stadtverwaltung nötig hat, mit solchen fragwürdigen Mitteln zu
arbeiten.
Von
den übrigen Darstellungen der Stadt will ich nur auf zwei ebenso falsche
eingehen. Die Hochrechnung der Fahrzeuge in der Rutesheimer Straße für das
Jahr 2020 wird in der Gemeinderatsvorlage für den 19./24. Juni (Seite 3) mit
16.600 angegeben, in der LKZ gibt die Stadt nur noch 13.100 an. Die Aussage,
dass der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2007 auch darauf abzielt, den Tunnel
obsolet zu machen, stammt nicht von mir sondern ergibt sich aus dem Schlusssatz
des SPD-Antrags, dem der Gemeinderat mit großer Mehrheit und ohne dass Einschränkungen
zu hören waren, zugestimmt hat.
Ich
fordere Sie mit diesem Brief ausdrücklich auf, die falschen Behauptungen in der
Öffentlichkeit richtig zu stellen. Da
die Stadt selbst ihre in Stil und Inhalt bedauerliche Erwiderung in der Presse
gegeben hat, gebe auch ich einen Abdruck dieses Briefes an die LKZ
Ich
bedaure ausdrücklich, dass ich so hart reagieren muss, aber ich möchte
verhindern, dass solche Methoden in Leonberg zum Normalfall werden. Ich bin der
Meinung, dass die politische Auseinandersetzung mit fairen Mitteln geführt
werden sollte und bitte Sie, künftig darauf zu achten, dass dies auch von
Seiten der Stadtverwaltung geschieht.
Mit
freundlichen Grüßen
Ewald
Thoma
Schwabstr.
22
71229
Leonberg
Tel.:
07152 31027
E-Mail:
ewald.thoma@t-online.de
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